Source:www.autozeitung.de
Es gibt viele Gründe, die eine Kündigung der Kfz-Versicherung erforderlich machen können, wie etwa einen Fahrzeugwechsel, einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder erhöhte Beiträge. Damit dies reibungslos gelingt, sind bestimmte Fristen und Formalitäten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel einen Monat. Bei einer jährlichen Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Entscheidend ist das Eingangsdatum und nicht der Poststempel. Bei einer unterjährigen Kündigung endet der Vertrag einen Monat nach Ende der vereinbarten Laufzeit.
Es wird empfohlen, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um einen Nachweis über den Empfang zu haben. In das Schreiben gehören die Adresse der versicherten Person, die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs. Eine handschriftliche Unterschrift ist notwendig, da viele Versicherer keine digitalen Signaturen akzeptieren.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung, bei einem Fahrzeugverkauf oder nach einem Schadensfall. Im Fall eines Fahrzeugwechsels sollte die alte Versicherung erst dann gekündigt werden, wenn die neue Police abgeschlossen ist. Bei Verkauf des Fahrzeugs ist es ratsam, die Abmeldung bei der Zulassungsstelle an die Versicherung weiterzuleiten.
Durch die Einhaltung dieser Punkte kann man unangenehme Überraschungen bei der Kündigung der Kfz-Versicherung vermeiden.
